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Honorar

Private Krankenversicherung · Beihilfeberechtigte · Selbstzahler


Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung sind ein wichtiger Aspekt bei der Therapieplanung.

Bei mir werden Leistungen für

  • privat Versicherte,
  • Beihilfeberechtigte,
  • Selbstzahler

angeboten.


Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese regelt die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im privaten Bereich und orientiert sich an Art, Dauer und Schwierigkeit der Behandlung. Die GOP legt dabei einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen die Abrechnung erfolgt.

Abrechnung auf einen Blick

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Kosten werden je nach Tarif ganz oder teilweise erstattet

Selbstzahlende

flexibel, diskret und ohne Antragstellung

Gesetzlich Versicherte

Behandlung möglich, jedoch auf Selbstzahlerbasis

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel ganz oder teilweise übernommen.

Der genaue Umfang der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif bzw. Ihren Beihilfebestimmungen ab.

Die Abrechnung erfolgt gemäß GOP, und Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle einreichen können.

Für das Erstgespräch müssen Sie die Kostenübernahme nicht im Vorfeld geklärt haben. Sie können zunächst einfach einen Termin vereinbaren und in Ruhe Ihr Anliegen schildern.

Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen außerdem das weitere Vorgehen und bespreche mit Ihnen, welche Fragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle klären sollten (z. B. zur Kostenübernahme, Anzahl der Sitzungen oder zu einem möglichen Genehmigungsverfahren).

So wissen Sie anschließend genau, welche nächsten Schritte erforderlich sind.

So geht es weiter

  1. 1

    1Erstgespräch vereinbaren

    Kostenübernahme muss vorher nicht geklärt sein
  2. 2

    2Fragen zur Erstattung klären

    Tarif, Sitzungszahl und Genehmigungsverfahren prüfen
  3. 3

    3Rechnung einreichen

    bei Versicherung oder Beihilfestelle

Selbstzahlende

Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten für die psychotherapeutischen Sitzungen eigenständig. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOP. Je nach Art und Umfang der Leistung liegen die Kosten pro Sitzung in der Regel zwischen 130 und 170 Euro.

Dies bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität und Diskretion, da keine Antragstellung oder Kommunikation mit einer Krankenversicherung erforderlich ist und keine Einträge in Ihrer Krankenakte bei Versicherungen entstehen.


Gesetzlich Versicherte

Leider ist bei mir eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich. Selbstverständlich können Sie dennoch eine Psychotherapie bei mir in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Behandlung auf Selbstzahlerbasis und die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.