Der genaue Umfang der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif bzw. Ihren Beihilfebestimmungen ab.
Die Abrechnung erfolgt gemäß GOP, und Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle einreichen können.
Für das Erstgespräch müssen Sie die Kostenübernahme nicht im Vorfeld geklärt haben. Sie können zunächst einfach einen Termin vereinbaren und in Ruhe Ihr Anliegen schildern.
Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen außerdem das weitere Vorgehen und bespreche mit Ihnen, welche Fragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle klären sollten (z. B. zur Kostenübernahme, Anzahl der Sitzungen oder zu einem möglichen Genehmigungsverfahren).
So wissen Sie anschließend genau, welche nächsten Schritte erforderlich sind.